Beim Besuch des Festivals gelten die gültigen Coronaregeln von Liechtenstein. Wir werden diese zeitgerecht veröffentlichen.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Artikel 1.)  Allgemeines und Veranstalter

Der Videograndprix und der Jugendfilmtag Liechtenstein, sind Bestandteil des internationalen Videofestivals des nicht kommerziellen Films, dass 1 Mal jährlich in Liechtenstein stattfindet. Der Termin des Festivals ist nicht exakt festgelegt und wird rechtzeitig auf der Webseite des FVCL und auf Facebook (http://www.facebook.com/VideograndprixLiechtenstein) bekannt gegeben.

Teilnahmeberechtigt sind sowohl alle nationalen und internationalen Filmautoren/Filmemacher die nicht kommerzielle Filme herstellen, als auch professionelle Filmemacher, für deren Filme es eine eigene, spezielle Kategorie gibt.
Die übrigen Kategorien sind ausschließlich den nicht professionellen Filmen vorbehalten (siehe Punkt 2).

Der Veranstalter dieses Festivals ist der Film- und Videoclub Liechtenstein, im weiteren Verlauf dieser Wettbewerbsbedingungen der Einfachheit halber „FVCL“ genannt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Festival.

Artikel 1.a) Filme

 

  1. Filmlänge maximal 25 Minuten (incl. Vor- und Abspann) längere Beiträge werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  2. Der Beitrag darf noch nicht beim VGP eingereicht worden sein
  3. Korrekte und vollständige Anmeldung des Beitrages beim VGP sind Voraussetzung für eine Teilnahme.
  4. Filme in nicht deutscher Sprache müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein.

 

Artikel 2.)  Jury und Wettbewerbs - Kategorien

Die Preise werden von einer Jury für besondere Leistungen vergeben:

  •  Dokumentation
  •  Spielfilm
  • Jugendfilm (nur ein Goldener Spaten - Keine Sonderpreise)
  • Professioneller Film (nur ein Goldener Spaten - Keine Sonderpreise)

 

In den Kategorien Dokumentation, Spielfilm werden zum "Goldenen Spaten" je ein Spaten in Silber und einer in Bronze vergeben. Über Sonderpreise entscheidet die Jury.

 

Der Videograndprix bietet auch Filmhochschulen, Fachhochschulen/Universitäten und professionellen Filmemachern eine Plattform. Filme von diesen Teilnehmern gehören automatisch in die Kategorie „Professioneller Film“. (Normierungen in anderen Kategorien und für Sonderpreise sind nicht möglich)

Artikel 3.)  Teilnahmevoraussetzungen für die Kategorie Jugendfilm

Für diese Kategorie müssen mindestens drei Filme gemeldet sein. Wird dies nicht erreicht, läuft der Film im allgemeinen Wettbewerb. Die Kategorie Jugendfilm soll der Jugend- und Nachwuchsförderung dienen und ist ein besonders wertvoller Teil des Videograndprix Liechtenstein.
Der FVCL bietet Jungautoren bis 21 Jahren die Möglichkeit, ihre filmisch umgesetzten Ideen zu präsentieren, die von der Jury nach eigenen Richtlinien gewertet werden.  Hierfür ist ein Anerkennungspreis für Jugendliche vorgesehen.

Die Filme müssen von Jungautoren (max. 21 Jahre) produziert werden, wie Idee, Umsetzung und Schnitt. Jugendliche und Kinder nur vor der Kamera sind alleine nicht ausreichend. Beratende Tätigkeit und Mitwirkung als Darsteller/in ist dieser Personengruppe jedoch erlaubt. Studenten von Film- und Medienhochschulen sind vom Jugendfilm ausgeschlossen und können nur in der Kategorie "professioneller Film" gemeldet werden.

Die Altersbeschränkung ist ausnahmslos bindende Voraussetzung für die Teilnahme am Jugendwettbewerb.
Alle übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen gelten auch für die Teilnahme am Jugendfilm.

 

Artikel 3a.)  Teilnahmevoraussetzungen & Teilnahmegebühren

Der Autor erklärt durch die Abgabe der Anmeldung zur Teilnahme am Videograndprix Liechtenstein wahrheitsgetreue Angaben im Anmeldeformular gemacht zu haben. Die eingereichten Filmbeiträge werden von einer Vorjury für den Wettbewerb nominiert und in das Programm aufgenommen.

Die Teilnahmegebühr für eingereichte Filme beträgt CHF 25,-- oder EUR 25,-- und wird jährlich vom Verein festgesetzt. Das Nenngeld muss bis zum Einsendeschluss auf das Konto des Vereins eingegangen sein (Tag der Gutschrift auf dem Vereinskonto ist entscheidend).

Bargeld als Beilage in der Filmsendung ist nicht mehr möglich. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind ausgeschlossen und gelten als nicht getroffen.

Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist sowohl bei Nichtnominierung als auch bei Ablehnung des Filmes aus anderen Gründen ausgeschlossen.

Artikel 4.) Rechte

Mit der Anmeldung des Filmes zum Wettbewerb bestätigt der Macher/in im Besitz sämtlicher Rechte am angemeldeten Werk zu sein.

Die angemeldete Person und der Macher/in des angemeldeten Filmes halten den Veranstalter (FVCL) rechtswirksam von jeglicher Haftung gegenüber Dritten und den Folgen eventueller Urheber- und/oder Verwertungsrechtsverletzungen frei.

Artikel 4a.)  Eigentumsrecht u. Nutzungsrecht an den überlassenen Datenträgern

Die zum Videograndprix bzw. den Jugendfilmtagen eingereichten Datenträger und Filmuploads mit den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben beim FVCL.
Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung (mit Ausnahme der in Artikel 4b bis Artikel 4b2  beschriebenen Verwendungszwecke) erfolgt nicht ohne eine gesonderte Vereinbarung mit dem Rechteinhaber.

Artikel 4b.)  Nutzungsrecht des FVCL an den zum Wettbewerb eingereichten Filmen

 

Der Autor erklärt sich einverstanden, dass aus seine Filme auf Festplatten des FVCL zwecks der optimalen Vorführung bei der Veranstaltung kopiert werden. Die Weitergabe dieser Kopien erfolgt nicht.

Weiters erklärt sich der Autor einverstanden, dass Ausschnitte aus seiner Arbeit für einen Werbetrailer des Festivals verwendet werden dürfen, auch wenn der Film nicht nominiert wurde. Die Verwendung des Werbetrailers für das Festival ist räumlich und zeitlich unbegrenzt und gilt für alle Plattformen und Medien einschließlich Internet.

Symbolbilder aus den Filmen dürfen für Werbezwecke des Festivals entnommen und veröffentlicht werden.
Mit der Anmeldung zur Teilnahmen am Wettbewerb überträgt der Rechteinhaber folgende

Nutzungsrechte an den FVCL:

 

Artikel 4b1.)


Dieser Punkt bezieht sich auf Ausschnitte des Films, jedoch nicht in der gesamten Länge, hierfür ist eine Autorenberechtigung einzuholen. Unentgeltliche, öffentliche Ausstrahlung in den nachstehend näher beschrieben Sendegebieten.
Die Regionen sind: Liechtenstein, Vorarlberg und Ostschweiz.
Das Veröffentlichungsrecht erstreckt sich nicht auf überregionale Fernseh-, Kabel- oder Satellitensender.

 

Artikel 4.) Rechte

Mit der Anmeldung eines Filmes zum Wettbewerb bestätigt der Macher/in im Besitz sämtlicher Rechte am angemeldeten Werk zu sein.

Die angemeldete Person und der Macher/in des angemeldeten Filmes halten den Veranstalter (FVCL) rechtswirksam von jeglicher Haftung gegenüber Dritten und den Folgen eventueller Urheber- und/oder Verwertungsrechtsverletzungen frei.

Artikel 4a.)  Eigentumsrecht u. Nutzungsrecht an den überlassenen Datenträgern

Die zum Videograndprix bzw. den Jugendfilmtagen eingereichten Datenträger mit den Wettbewerbsbeiträgen,sowie die Festplattenkopie der vorgeführten Filmblöcke gehen zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung
und vereinsinterne Schulungen in das Eigentum des FVCL über.
Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung (mit Ausnahme der in Artikel 4b bis Artikel 4b2  beschriebenen Verwendungszwecke) erfolgt nicht ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Rechteinhaber.

Artikel 4b.)  Nutzungsrecht des FVCL an den zum Wettbewerb eingereichten Filmen

Der Autor erklärt sich einverstanden, dass Ausschnitte aus seiner Arbeit für einen Werbetrailer des Festivals verwendet werden dürfen, auch wenn der Film nicht nominiert wurde. Die Verwendung des Werbetrailers für das Festival ist räumlich und zeitlich unbegrenzt und gilt für alle Plattformen und Medien einschließlich Internet. Symbolbilder aus den Filmen dürfen für Werbezwecke des Festivals entnommen und veröffentlicht werden.
Mit der Anmeldung zur Teilnahmen am Wettbewerb überträgt der Rechteinhaber folgende Nutzungsrechte an den FVCL:

 

Artikel 4b1.)
Unentgeltliche, öffentliche Ausstrahlung in den nachstehend näher beschrieben Sendegebieten.
Die Regionen sind: Liechtenstein, Vorarlberg und Ostschweiz.
Das Veröffentlichungsrecht erstreckt sich nicht auf überregionale Fernseh-, Kabel- oder Satellitensender.

Artikel 4b2.)
In der Anmeldung werden sie explizit um ihre Erlaubnis gebeten ihren Beitrag, unabhängig davon, ob sie für den Wettbewerb nominiert wurden, frühestens im Folgejahr bei der "Kluser Kurzfilmnacht" in Klaus/Vorarlberg/Österreich zu zeigen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, wird ihr Beitrag von uns zu diesem Zweck weiter gegeben.

 

Der FVCL stellt in enger Zusammenarbeit mit der Filmszene Klaus eine repräsentative Plattform für den nicht kommerziellen Film in der Region dar, mit dem Ziel, einem breiten Publikum sehenswerte Filme zeigen zu können. Diese Veranstaltung ist kein Wettbewerb, hat keinerlei kommerziellen Interessen und freien Eintritt für das Publikum.

 

Getragen wird die Veranstaltung vom Verein "Filmszene Klaus", die keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen durch die öffentliche Vorführung der gezeigten Filme übernimmt. Eine Weitergabe an Dritte wird von der "Filmszene Klaus"  ausgeschlossen.

Artikel 5.)  Filmlänge und Inhalt 

 

(Dieser Zusatzartikel wurde bearbeitet und ergänzt. Er gilt ab dem Jahr 2023)
Die Filme dürfen NICHT länger als 25 Minuten incl Vor- und Abspann sein. Bei längere Beiträge entscheidet eine interne Vorjury des Vereins über die Vor- oder Nichtvorführung.

Nicht deutschsprachige Filme müssen mit deutschen Untertiteln versehen werden.

 

Ungereimtheiten in den Angaben, bei diskriminierenden oder ethisch bedenklichen Inhalten, oder Propaganda kann die Vorjury, Jury oder der Veranstalter in Einzelfällen über die Zulassung, Vorführung oder Wertung entscheiden, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt. Es besteht kein Einspruchsrecht gegen die Entscheidung.

Artikel 6.)  Datenträger

Nur Datenträger mit folgender Spezifikation können am Wettbewerb teilnehmen:

 

Filme in 4K oder nachstehend nicht aufgelisteten Videoformaten können aus technischen Gründen nicht angenommen werden. Diese müssen vom Autor in eines der nachstehend angeführten Formate encodiert werden.

 

a) USB  Stick (1080p, 1080i, 720p) - MP4 - m2t - mpg - mov,
b) SD Card.
(1080p, 1080i, 720p) - MP4 - m2t - mpg - mov,
c) direkter Upload über einen Transferserver ist erwünscht. Den dazugehörigen Link bitte umgehend und direkt an - wolfgang.tschallener(et)ogablick.at - schicken

 

Formate:
4:3 und 16:9


Die eingereichten Filme werden für die Vorführung auf eine Harddisk des Vereines kopiert.

 

Die Angaben müssen enthalten: Titel, Filmlänge, Entstehungsjahr, Autor, Land, Kategorie, (Bei Jugendfilmen Angabe des Geburtsjahres des Autors) und Angabe zum Ton (Stereo, Mono oder Dual-Ton).

 

Für den technischen Zustand (Lauffähigkeit der Datenträger) trägt alleine der Wettbewerbs-teilnehmer die Verantwortung.
Die Filme müssen auf den gelieferten Datenträgern eine Vorlaufzeit von 5 Sekunden haben (schwarz) und unverwechselbar im Dateinamen ersichtlich sein. Im Schwarzbereich wäre eine Nennung des Filmtitels und Autors für uns eine große organisatorische Hilfe.

Die dem FVCL zur Verfügung gestellten Datenträger wie SD-Card, USB-Stickmüssen eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein (mit einem verbundenen Etikett oder Anhänger).

 

Artikel 7.)  Einsendeschluss

Angemeldete Filme müssen dem Veranstalter FVCL spätestens 3 Werktage nach dem auf den Webseiten des FVCL (www.fvcl.com) genannten Einsendeschluss-Datum zur Verfügung stehen.

Artikel 8.)  Nominierungen und Preisverleihung

Eine vereinsinterne Vorjury prüft und nominiert die eingereichten Filme, die beim VGP teilnehmen und öffentlich gezeigt werden. Über die Preisträger entscheidet die internationale Jury, in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Es werden keine Stellungnahmen der Jury und Vorjury für ihre Entscheidungen schriftlich bekannt gegeben.

Bei der Preisverteilung wird die Festivaljury ihre Begründungen für die Preisvergabe mündlich kund tun. Nominierte Filme werden am Festivaltag öffentlich vorgeführt und werden hierfür auf eine dafür vorgesehene Hard Disk kopiert.
Die Nominierten werden vom Veranstalter, dem FVCL, rechtzeitig informiert und in einem gedruckten Programmflyer für die Veranstaltung bereit gelegt und digital auf dieser HP und auf Facebook veröffentlicht.
Der Sieger des „Goldenen Spatens" wird in der nachfolgenden Preisverleihung bekannt gegeben.

Artikel 9.)  Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Formulierung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt, die der Veranstalter (FVCL) mit der undurchführbaren Formulierung verfolgt hat. Im Zweifel gilt immer der deutsche Text dieser Teilnahmebedingungen.